Der “Zahlungspflichtig bestellen“ Button kommt

Der “Zahlungspflichtig bestellen“ Button kommt

Deutschland führt die EU zu besserem Verbraucherschutz

Deutschland ist das erste Land, das ein neues EU-Gesetz zum Schutz der Verbraucher gegen Online-Betrug umsetzt. Eine sichtbare Veränderung wird der “Zahlungspflichtig bestellen” Button auf Internet Seiten sein, der in der englischen Ausführung der Seite dann in etwa “order with an obligation to pay” Button genannt werden muss.

Das Gesetz wurde entworfen um “Abofallen” im Internet zu bekämpfen. Das sind Seiten, die Konsumenten mit kostenlosen Angeboten locken und ihnen dabei ein Abonnement aufzwingen, dessen wahre Kosten versteckt sind. Die Geschäftsbedingungen sind dabei oft missverständlich, wenn nicht sogar betrügerisch.

Ende 2012 werden Kunden auf deutschen Shop-Seiten deshalb anstatt einem bisherigen „Anmeldung“, „Fertig“, „Bestellen“ oder „Abschließen“ Button einen "Zahlungspflichtig bestellen" genannten Button klicken müssen um ihre Bestellung abzuschließen.

Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete “Button-Gesetz” ist die Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU. Diese könnte anderen EU-Ländern als Kopiervorlage dienen, da die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2013 ausläuft. Da Deutschland die größte Volkswirtschaft der Europäischen Union ist, gehen die Auswirkungen auf die Rechte der Verbraucher in einem Dominoeffekt über die Landesgrenzen hinaus.

Nach Angaben von Jana Pattynova, Partner im Prager Büro von Pierstone, einer internationalen Anwaltskanzlei, erhalten potentielle Kunden zusammen mit dem neuen Button Information über drei grundlegenden Punkte:

  1. Dies ist kein kostenloser Service – Kunden müssen explizit bestätigen, dass der Dienst, zu dem sie sich anmelden, Geld kosten wird.
  2. Was es kosten wird – Kunden werden – in einer lesbaren Schriftgröße und Schriftfarbe – Informationen über die wirklichen Kosten des Dienstes bekommen.
  3. Was ist der Deal – Eine genaue Zusammenfassung der Vertragsbedingungen, der Laufzeit und der Konditionen.

Basierend auf der Interpretation des deutschen Gesetzes vertritt Frau Pattynova die Ansicht, dass ein falsch beschrifteter Bestell-Button den geschlossenen Vertrag null und nichtig macht

Natürlich sollte jede Website, die eine Angabe von Kreditkartendaten erfordert mit einem gewissen Argwohn betrachtet werden.

AVAST Software ist ständig im Konflikt mit Betreibern von Abofallen, die angeblich einen Download unserer kostenlosen Antivirus-Produkte anbieten und dies mit versteckten Kosten und Bedingungen, die tief in den Lizenzvereinbarungen versteckt sind, kombinieren. Einige dieser Seiten blockieren wir als Malware, andere sind in der Knowledgebase (Wissensdatenbank) auf unserer Website gelistet. Es ist allerdings schwierig die Leute vom Besuch dieser Seiten abzuhalten bevor sie avast! installiert haben.

Unsere Botschaft an die Computernutzer weltweit ist, dass avast! Free Antivirus ausschließlich kostenlos (free) ist. Wenn eine Website für das Privileg es herunterzuladen Geld verlangt, sollte der Nutzer diese Seite umgehend verlassen und uns informieren.

Wer unsicher ist wo er nach unseren Produkten suchen soll, dem empfehlen wir unsere offizielle Internetadresse „www.avast.com“, die automatisch zum nächstliegenden verlässlichen Download-Portal weiterleitet.

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